Nichtleistung

Nichtleistung
Fall der  Leistungsstörungen.
- 1. Formen: a) Die  Leistung kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem oder vom Schuldner nicht erbracht werden ( Unmöglichkeit).
- b) Die Leistung wird verzögert ( Leistungsverzögerung).
- 2. Rechtsfolgen: Unmöglichkeit, Leistungsverzögerung,  Schuldnerverzug.
- Anders:  Schlechtleistung.

Lexikon der Economics. 2013.

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